"hebelwerk" - Förderverein der Johann Peter Hebel Grundschule Gundelfingen am 03. März 2008 gegründet.
Ihre Ansprechpartner im hebelwerk sind:
Friederike Gutmann
E-Mail: friederike.gutmann@gutmann-ce.de
Gabriela Trenkle
E-Mail: gabi.thorsten@t-online.de
Joachim Rau
E-Mail: SJRau@gmx.de
Annette Furrer
E-Mail: a-furrer@versanet.de
Ziele des Fördervereins "hebelwerk" sind die ideelle und materielle Förderung der Bildung und Erziehung sowie
der Schulgemeinschaft der Johann Peter Hebel Grundschule. Diese kommt direkt den Kindern zugute.
Der Verein "hebelwerk" verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Das "hebelwerk" bietet engagierten Familien sowie Firmen die Möglichkeit, sich für die Schule und ihre Kinder
zu beteiligen, sei es in materieller, praktischer oder ideeller Weise in einem für die Kinder von stets
geringer werdenden Finanzen bestimmten Schulalltag.
Stärkung, Vorleben und Erleben des WIR-Gefühls, Unterstützung bei Klassenfahrten, Ergänzung
beim Lehr- und Anschauungsmaterial (Musikinstrumente, Sport- und Spielgeräte, etc.), Sprachförderung, Lesungen, besondere Vorhaben von Klassen und
Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste, Schulhofgestaltung, Projekttage, Theater, Elterninformation und Vorträge –
dies sind nur ein paar Beispiele für angedachte Aufgaben und Betätigungsgebiete des "hebelwerks".
Unsere vollständige Satzung können Sie sich als PDF (36 KB)
hier runterladen.
Herzlich willkommen sind alle, die gerne mitmachen und insbesondere Mitglied werden möchten.
Anmelden können Sie sich beim hebelwerk ganz einfach: Laden Sie sich den Flyer (430 KB) des "hebelwerks"
herunter, füllen ihn aus
und senden ihn zurück.
Hierzu steht der Vorstand unter folgenden Adressen für weitere Informationen zur Verfügung:
hebelwerk
Förderverein der Johann Peter Hebel Grundschule Gundelfingen e.V.
z. H. Joachim Rau
Blumenstraße 8
79194 Gundelfingen
Spendenbescheinigungen und Mitgliedsbeiträge
Das
hebelwerk wurde zum Zwecke der Förderung der Erziehung und Bildung vom Finanzamt
Freiburg Land als
gemeinnützig anerkannt.
Spenden und Mitgliedsbeiträge daher können bei der
Einkommenserklärung abgesetzt werden.
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Zuwendungsbescheinigung mit
amtlichem Vordruck aus.
Vereinfachter Zuwendungsbescheid bei Mitgliedsbeiträgen bis 200 €:
Bei Mitgliedsbeiträgen bis 200 € wird unser Verwaltungsaufwand durch den vereinfachten Zuwendungsbescheid
erheblich reduziert.
Wenn Sie Ihren hebelwerk-Mitgliedsbeitrag als Spende absetzen möchten, reicht bei Beträgen von nicht mehr
als 200 € auch der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts zusammen mit
einer Bestätigung des hebelwerks.
Reichen Sie hierzu bitte
-
den entsprechenden Kontoauszug als Nachweis für den gezahlten Beitrag
-
die als pdf-file hinterlegte Bestätigung
im Rahmen Ihrer Einkommenserklärung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt ein.
Unser Verein ist Mitglied im
Landesverband der Schulfördervereine Baden-Württemberg e.V.